Zeitarbeit
Die temporäre Arbeitnehmerüberlassung ist der schnellste Weg zum neuen Mitarbeiter. Dabei bleibt der Arbeitnehmer bei uns angestellt und wird an Ihr Unternehmen ausgeliehen. Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag regelt den mit Ihnen vereinbarten Stundenverrechnungssatz, den voraussichtlichen Einsatzzeitraum und die gewünschten Qualifikationen. Der Stundenverrechnungssatz enthält alle gesetzlichen Abgaben zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft, die von uns abgeführt werden. Dadurch entfällt für Sie auch die Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern.
Die geleisteten Arbeitsstunden werden vom Mitarbeiter m/w/d täglich geführt und einmal wöchentlich vor Rechnungsstellung an Sie zur Unterschrift übergeben. In Rechnung gestellt werden dabei ausschließlich die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Krankheit, Urlaub, Feiertage, Pausen usw. werden nicht berechnet.
Mittlerweile greifen rund 67% unserer Kunden, die wir temporär mit Personal unterstützen, auch auf unsere Dienstleistung im Bereich Personalvermittlung zurück.