Allgemeine Vertragsbedingungen
FORMEL ZEITARBEIT GMBH
Kistlerhofstrasse 168
D-81379 München (Germany)
Tel: 089/78576739-0
Fax: 089/78576739-29
E-Mail:
kontakt-m@formel-zeitarbeit.de
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Vertragsgegenstand, Durchführung
Die Formel Zeitarbeit GmbH überlässt ihre Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des mit dem Kunden als Enthleiher geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrags und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen der Formel Zeitarbeit GmbH für die Arbeitnehmerüberlassung (AVA) an seine Kunden. Anderslautende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, soweit sie mit den AVA übereinstimmen oder von der Formel Zeitarbeit GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
1.1. Der von der Formel Zeitarbeit GmbH zur Verfügung gestellte Leiharbeitnehmer ist nach dem vom Kunden beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgewählt und darf nur in dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich eingesetzt werden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, den Leiharbeitnehmer mit der Beförderung, mit dem Umgang von Geld und anderen Zahlungsmitteln zu beauftragen. Geschieht dies dennoch, liegt die Haftung ausschließlich beim Kunden.
1.2. Während des Einsatzes beim Kunden unterliegt der zur Verfügung gestellte Leiharbeitnehmer dessen Weisungen und arbeitet unter seiner Aufsicht und Anleitung. Vertragliche Beziehungen werden zwischen dem Kunden und dem Leiharbeitnehmer nicht begründet. Vereinbarungen über die Art und Dauer der Tätigkeit, Arbeitszeit und sonstige Absprachen sind nur wirksam, soweit sie mit der Formel Zeitarbeit GmbH getroffen wurden.
2. Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
2.1. Während des Arbeitseinsatzes übernimmt der Kunde gegenüber dem Leiharbeitnehmer alle Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Leiharbeitnehmer die geltenden ( auch tariflichen) Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Soweit die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde vor Beginn der Tätigkeit eine solche Untersuchung durchzuführen.
2.2. Soll der Leiharbeitnehmer zu Zeiten bzw. an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, hat der Kunde die Genehmigung der Formel Zeitarbeit GmbH vor der Beschäftigung zu diesen Zeiten bzw. an diesen Tagen einzuholen. Eine Kopie der Genehmigung ist der Formel Zeitarbeit GmbH zu übergeben. Der Kunde hat den Leiharbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung am Arbeitsplatz einzuweisen und ihn über die besonderen Gefahren der zu verrichtenden Tätigkeit sowie Maßnahmen zu deren Abwendung zu informieren.
2.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitnehmer-Schutzvorschriften zu überwachen. Die bevorstehenden Pflichten bestehen unbeschadet der Pflichten der Formel Zeitarbeit GmbH . Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird der Formel Zeitarbeit GmbH innerhalb der Arbeitszeiten zu jeder Zeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der überlassenen Mitarbeiter eingeräumt.
2.4. Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall der Formel Zeitarbeit GmbH sofort anzuzeigen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind der Verwaltungsberufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich anzuzeigen. Eine Kopie der Unfallanzeige hat der Kunde für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden. Eine ggf. notwendige Ortsbesichtigung wird zusammen mit dem Kunden durchgeführt.
2.5. Sollte der Leiharbeitnehmer bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit berechtigterweise ablehnen haftet der Kunden für den dadurch entstandenen Lohnausfall.
3. Verschwiegenheit
Alle Mitarbeiter der Formel Zeitarbeit GmbH haben sich vertraglich zur absoluten Verschwiegenheit über alle Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.
4. Zurückweisung
4.1. Ist der Kunde mit den Leistungen des Leiharbeitnehmers nicht zufrieden, so kann er diesen binnen vier ( 4) Stunden nach Beginn der Überlassung ablehnen.
4.2. Der Kunde kann den Leiharbeitnehmer mit sofortiger Wirkung ablehnen, wenn ein Grund vorliegt, der einen Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) berechtigen würde.
4.3. Die Ablehnung nach 4.1 oder 4.2 muss durch schriftliche Erklärung gegenüber der Formel Zeitarbeit GmbH unter Angabe der Gründe erfolgen.
5. Austausch des Leiharbeitnehmers
5.1. In den Fällen der Ablehnung nach 4.1 oder 4.2 ist die Formel Zeitarbeit GmbH berechtigt, einen anderen fachlich gleichwertigen Leiharbeitnehmer zu überlassen. Eine Verpflichtung dazu trifft die Formel Zeitarbeit GmbH aber nur dann, wenn sie den abgelehnten Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß ausgewählt hatte.
5.2.Die Formel Zeitarbeit GmbH ist im Übrigen berechtigt, aus innerbetrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen den überlassenen Leiharbeitnehmer jederzeit auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Leiharbeitnehmer zur Verfügung zu stellen.
5.3 Im Fall eines Austauschs des Leiharbeitnehmers werden die Parteien den vollständigen Namen des ersetzenden Leiharbeitnehmers von dessen Überlassung als von beiden Parteien unterschrieben Anlage zu § 2 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags nehmen.
6. Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen
6.1. Rechnungen werden mit dem Kunden wöchentlich, mindestens aber einmal im Monat übersandt.Grundlage für die Abrechnung sind die vom Kunden zu unterzeichnenden Zeitnachweise des Leiharbeitnehmers.Die Zeitnachweise werden vom Kunden wöchentlich, zum Ende des Kalendermonats und unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vom Kunden unterschrieben der Formel Zeitarbeit GmbHübergeben.Die von der Formel Zeitarbeit GmbH übergeben.Die von der Formel Zeitarbeit GmbH erteilten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.Der Leiharbeitnehmer ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen od. sonstigen Zahlungen berechtigt.
6.2 Kommt es zum Zahlungsverzug des Kunden, so werden sämtliche anderen offenen – auch gestundeten – Rechnungen aus Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien sofort fällig und ist die Formel Zeitarbeit GmbH berechtigt, vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsdienstleistungen zu verlangen.Die Formel Zeitarbeit GmbH ist gleichzeitig berechtigt,bis zum Zahlungsausgleich die von ihr zur Verfügung zu stellenden Leiharbeitnehmer zurückzuhalten.
7. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der Formel Zeitarbeit GmbH aufzurechnen oder ein Zurückhaltungrecht geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
8. Arbeitnehmerüberlassung/Personalvermittlung
8.1. Bei einer Personalvermittlung mit vorangegangener Arbeitnehmerüberlassung von weniger als drei Monaten werden zwei Brutto-Monatsgehälter des Mitarbeiters (lt. Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter)zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Die erste Rate mit Arbeitsbeginn, die zweite Rate nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit.
8.2. Bei einer Personalvermittlung mit vorangegangener Arbeitnehmerüberlassung von mehr als drei Monaten wird ein Brutto-Monatsgehalt des Mitarbeiters (lt. Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter)zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Eine Übernahme nach 6 Monaten Einsatzzeit ist kostenlos.
8.3. Bei einer reinen Personalvermittlungohne vorangegangene Arbeitnehmerüberlassung beträgt das Honorar zwei Brutto-Monatsgehälter des Mitarbeiters (lt. Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter) zzgl. MwSt. Die erste Rate wird mit Arbeitsbeginn gestellt, die zweite Rate nach erfolgreichem Bestehen der Probezeit.
9. Gewährleistung/Haftung
9.1.Die Formel Zeitarbeit GmbH haftet nur für die fehlerfreie Auswahl ihrer Leiharbeitnehmer für die vereinbarte Tätigkeit. Sie haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten durch den Leiharbeitnehmer sowie für Schäden, die dieser in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Der Kunde ist verpflichtet, die Formel Zeitarbeit GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Leiharbeitnehmer übertragenen Tätigkeiten erheben.Ausgenommen davon sind Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Formel Zeitarbeit GmbH.
9.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Formel Zeitarbeit GmbH bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.3. Für alle sonstigen Schäden haftet die Formel Zeitarbeit GmbH bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte/normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die gilt sowohl für die Haftung für die sorgfältige Auswahl des Leiharbeitnehmers als auch für alle anderen Fälle (Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss, etc.)
9.4. Verletzt die Formel Zeitarbeit GmbH eine Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag hat der Kunde darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung von der Formel Zeitarbeit GmbH vertreten ist.
10.Beendigung/Kündigung
10.1.Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf einer vereinbarten Befristung. Daneben kann er beiderseits mit einer Frist von fünf (5) Werktagen zum jeweiligen Arbeitswochenende ( letzter regelmäßiger Arbeitstag des Leiharbeitnehmers) gekündigt werden.
10.2.Macht die Formel Zeitarbeit GmbH in den Fällen der Ziff. 4.1 und 4.2 nicht von ihrem Recht zum Austausch des Leiharbeitnehmers nach Ziff. 5.1 Gebrauch, kann der Vertrag beiderseits fristlos gekündigt werden.
10.3. Die Formel Zeitarbeit GmbH ist zur fristlosen Kündigung auch berechtigt, wenn der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges oder der wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse einer Aufforderung nach Ziff. 6.2 nicht nachkommt. Hiervon unberührt bleiben die sonstigen Ansprüche der Formel Zeitarbeit GmbH auf Schadensersatz.
10.4.Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Kunden ist nur wirksam, wenn sie gegenüber der Formel Zeitarbeit GmbH ausgesprochen wird. Eine nur dem Leiharbeitnehmer mitgeteilte Kündigung ist unwirksam.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.2. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten der Sitz der Formel Zeitarbeit GmbH.
11.3. Es gilt das deutsche Recht.
12. Abtretungshinweis
Im Rahmen eines Factoring Vertrages hat die Formel Zeitarbeit GmbH sämtliche Forderungenaus Lieferungen und Leistungen an die Crefo Factoring Südost GmbH & Co. KG, Aschaffenburg abgetreten .